Rechtliche Vorsorge
Rechtskonforme Gesamtvollmachten für
dauerhafte Sicherheit für Ihre Selbstbestimmung
Qseven media GmbH ist kooperierender Partner von JURADIREKT
Aufklärung ist unsere Stärke
VORSORGEDOKUMENTE
Begleitung bei der Erstellung von "Betreuungs- und Patientenverfügung" sowie "Vorsorgevollmacht"
Die Vorsorgevollmacht verhindert, dass im Notfall ggf. Fremde in persönliche Angelegenheiten eingreifen.
Rechtsanwälte empfehlen Privatpersonen ab 18 Jahren eine Gesamtvollmacht mit Patientenverfügung und Betreuungsverfügung.
Das Niederschreiben Ihrer Festlegungen in Vollmachten und Verfügungen erfordert juristische Kenntnisse und einen Überblick über die Möglichkeiten und Erfordernisse einer aktuell rechtskonformen Vollmacht.
Hier bieten wir unsere Formulierungshilfe mit entsprechenden Fragebögen an, verbunden mit persönlicher Assistenz in unseren Räumen, alternativ auch REMOTE via Online-Meeting beim Ausfüllen Ihrer Angaben und Wünsche sowie bei Beantwortung Ihrer Rückfragen.
Scheuen Sie nicht, uns direkt telefonisch anzusprechen oder anzuschreiben. Ggf. benutzen Sie das Kontaktformular.
VORSORGEVOLLMACHT
Für Privatpersonen – Gesamtvollmacht mit Verfügungen
Mit einer Vorsorgevollmacht legitimieren Sie eine andere Person, für Sie entscheiden und handeln zu können, wenn Sie nicht in der Lage dazu sind.
Hier regeln Sie die Erlaubnisse – zum Beispiel für Finanzen, Gesundheit, Behörden, Post- und Fernmeldethemen inklusive digitaler Welt.
Die Vorsorgevollmacht verhindert die gerichtliche Betreuung, also die Betreuung durch einen schlimmstenfalls unbekannten Dritten, wenn eine Person durch Krankheit oder Unfall zeitweise oder dauerhaft nicht mehr einwilligungsfähig ist.
BETREUUNGSVERFÜGUNG
Wünsche zu Betreuung
In einer Betreuungsverfügung können Sie verhindern, dass ein fremder Betreuer bestellt wird.
Weiterhin legen Sie unter anderem Wünsche zu Aufenthalt, Art der Betreuung, Kontakt zu Angehörigen und Lebensgewohnheiten fest.
Auch vertritt ein Betreuer Ihr Interesse im Sinne der Festlegungen in der Patientenverfügung.
PATIENTENVERFÜGUNG
Verbindliche Wünsche zu medizinischen Themen
In einer Patientenverfügung legen Sie Ihre Wünsche zu lebenserhaltenden Maßnahmen, Wiederbelebung und konkreten medizinischen Behandlungen und Maßnahmen fest.
An die medizinischen Festlegungen müssen sich Ärzte gesetzlich halten. Das Bundesjustizministerium empfiehlt, die Patientenverfügung alle 12 Monate zu prüfen, ggf. zu ändern und neu zu unterschreiben.
SORGERECHTSVERFÜGUNG
Für junge Familien
Familien mit Kindern unter 18 Jahren empfehlen Rechtsanwälte zur Gesamtvollmacht eine Sorgerechtsverfügung fertigen zu lassen.
Damit verhindern Sie, dass der Staat, bzw. fremde vom Gericht bestellte Personen oder Institutionen, sich um Ihre Kinder kümmert, wenn beide Elternteile ganz oder zeitweise ausfallen.
In einer Sorgerechtsverfügung bestimmen Sie die Personen, bei denen die Kinder dann leben sollen und welche sich um Erziehung und ggf. Vermögensverwaltung der Kinder (Erbe) kümmern dürfen.
UNTERNEHMERVOLLMACHT
Für Unternehmer und Selbstständige
Selbstständige und Unternehmer haben besondere Anforderungen, wenn sie durch Unfall oder Krankheit nicht mehr selbstbestimmt handeln können.
Oft leidet das Geschäft. Rechnungen können nicht bezahlt, Aufträge nicht bearbeitet, Außenstände nicht eingetrieben werden. Das kann bei Freiberuflern und Selbstständigen zur Insolvenz führen.
TESTAMENTE
Testamentserstellung über Kooperationsanwälte
Sie möchten herausfinden, wie Sie für sich das Thema Testament am besten lösen können?
Sparen Sie Zeit und Geld durch eine gute Vorbereitung! Jetzt Checkliste kostenfrei herunterladen: HIER KLICKEN
Gehen Sie gemeinsam mit uns die nächsten Schritte zu einem rechtskonformen Testament. In unserem ePaper erfahren Sie, welche Fragen Sie im JURA DIREKT Vorbereitungsformular erwarten – einfach und unkompliziert! HIER KLICKEN