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Joost Schloemer

Zwischen Mann und Frau

Die Ehe ist ein Verhältnis zwischen Mann und Frau. Insofern steht Bundeskanzlerin Merkel zu ihrer Gewissensentscheidung und begründet dies mit einer mageren aber durchschlagenden Auslegung des Grundgesetzes, also mit einer gewissermaßen juristischen Deutung, und zwar zu einem Zeitpunkt, während der Begriff ´Ehe´ öffentlich zur Disposition steht aber nicht zum Wahlkampf um eine christlich, demokratische sowie liberale Regierungskoalition geeignet scheint.

Sie steht konsequent zu der traditionellen Begrifflichkeit der Ehe zum Zweck einer Familiengründung oder eines Ehekonsenses, sowie zur Zeugung oder Adoption und Erziehung gemeinsamer Kinder und erklärt so die Ehe im sakramentalen und ethischen (sittlichen und moralischem) Sinne als nicht obsolet.

Inzwischen definiert die moderne Gesellschaft eine Ehe gleich einer Heirat lediglich als institutionalisierte Verbindung zweier Personen, also gleichermaßen heterogener oder homosexuelle Paare in einem neuen sozialen und familiären Verbund, genannt Lebenspartnerschaft.

Die allgemeine Unschlüssigkeit ob des Begriffs Ehe und wie er ausgelegt werden könnte, lässt mich eine übergeordnete und verfassungskonforme Begrifflichkeit vorschlagen.  Meines Erachtens sollte man zur Schlichtung des Disput um den Begriff Ehe den Schutz von Ehe und Familie voranstellen. Denn dann klärt sich der Blick aus beiden An/Sichten der Ehe.

Eine Ehe ist eine durch Heirat, vorzugshalber begründet durch Liebe und mit allen Konsequenzen, vor dem Gesetz vereinbarte Verantwortungsnahme zur Gründung einer Familie. Gewissermaßen also ist eine Ehe eine Verabredung zwischen mind. zwei erwachsenen Personen, verbunden mit der Auflage, gegenseitige Verantwortung für einander und für eine neue Familie ggf. mit eigenen Kindern sowie einer damals schon selbstverständlichen gemeinsamen ´Annahme an Kindes statt´ zu übernehmen. Diese Definition gilt seit dem der Mensch in einem sozialen Verbund mit eigenen Geboten und Gesetzen lebt. Also schon lange bevor Kirche und Staat um geistliche und bürgerliche Ehe ringen.  

Eine Familie zu gründen bedeutet heute, ein Kollektiv zu institutionalisieren und zu gestalten im Sinne einer Lebensgemeinschaft aus mind. zwei Personen mit gegenseitiger Verantwortungsnahme. Diese gegenseitige Verantwortungsnahme für eine Familie muss sich vor dem Gesetz durch eine Eheschließung bzw. Heirat, meist verbunden mit einem Ritual oder einer Feierlichkeit (Hochzeit) vor Zeugen und dem Gesetz begründen und dokumentieren. Nicht zuletzt, um vom verfassungsgemäßen ´Schutz von Ehe und Familie´ zu profitieren.

Insofern wären Ehe und Familie als Begriff und im eigentlichen Zweck, egal in welcher Form, egal ob biologisch, sakramental, oder institutionell im Sinne aller Menschen durch unsere Verfassung also bereits geschützt.

Wozu also der unseelige Gewissensdisput, wo es nichts zu erstreiten gilt, außer ein paar vermeintliche Stimmen zum Machterhalt.  

Insofern war Merkels Manöver in Ihrem Sinnen beinahe salomonisch. Mit ihrer Wertevorstellung wird sie wohl auch die Wahl gewinnen, während die Opposition ihre Energie in Begrifflichkeiten verbraucht. 

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