Gleichermaßen für Personen, Familen, Freiberufler, Selbständige oder Unternehmer gilt der Rat, sich vor der #Bedrohungslage, seine #Selbstbestimmung zu verlieren und sich von einem gerichtlich bestellten Betreuer betreuen zu lassen, zu schützen.
Für den Fall, dass Sie Ihre persönlichen und unternehmerischen Angelegenheiten sowie die Ihrer Kinder nicht mehr selbst wahrnehmen können, ist Vorsorge durch entsprechende #Vorsorgedokumente mit Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Sorgerechtsverfügung unerlässlich.
Als fahrlässig könnte man es beschreiben, wenn Sie im Fall der Fälle mangels Vorsorgedokumente Ihre Selbstbestimmung aus der Hand geben und sich Ihr Ehepartner oder Ihre volljährigen Kinder nicht mehr um Sie und Ihre Angelegenheiten kümmern dürfen, weil ein Gericht mangels Vorsorgedokumente einen fremden Betreuer bestellt hat.
Der Umstand ist nicht auszumalen, wenn Sie sich vorstellen, dass ein gerichtlich bestellter Betreuer statt Ihrer Ehepartner und Kinder oder Verwandte und Freude über Ihre Selbstbestimmung, Ihren Aufenthalt oder Ihr Vermögen verfügen.
Auch ist es unverantwortlich, Angehörige oder Freunde der Bedrohungslage fehlender Vorsorgedokumente zuzumuten, insofern, auch wenn sie selbst gerichtlich als Betreuer*In bestellt würden, sie diese Aufgabe nach den Maßgaben der Gerichte mit Buchführung und Berichtswesen wahrzunehmen hätten.
Wir empfehlen, sich im eigenen Interesse mit diesem Thema dringend zu beschäftigen und unsere Vorsorgeberatung anzurufen. Im Raum Bayern sind wir persönlich für Sie da.
Dazu bieten wir als Kooperationspartner von JURADIREKT eine Ausfüllhilfe zur Ausfertigung rechtskonformer Gesamtvollmachten durch die angeschlossenen Rechtsanwälte an.
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