Die Datenschutzgrundverordnung (#DSGVO) gibt vor, wie technische und organisatorische Maßnahmen zu gestalten und zu dokumentieren sind.
Maßgeblich sind die technischen und organisatorische Maßnahmen, wie folgt beschrieben:
https://dsgvo-gesetz.de/themen/privacy-by-design/
https://dsgvo-gesetz.de/art-25-dsgvo/
https://dsgvo-gesetz.de/erwaegungsgruende/nr-78/
Die zwingende Dokumentation der TOMs impliziert also auch den Nachweis ihrer Umsetzung.
Dabei kann eine entsprechende vorzugshalber cloudbasierte Applikation in Verbindung mit einer professionellen Beratung wertvolle Unterstützung leisten. www.dsgvoflat.de
Comments