Sterbehilfe auch bei unklarer Patientenverfügung ist zu leisten, so ein BGH Urteil, denn der Wille des Patienten zählt. Den sollte er allerdings möglichst präzise aufschreiben und sich ggf. kundiger Hilfe versichern.
Die Empfehlung, sich vorgefertigter Formulare aus dem Internet zu bedienen, unterschreiben wir hingegen nicht. Auf eine Ausfüll- oder Formulierungshilfe sollte man nicht verzichten, aber auch nicht auf eine regelmäßige Prüfung der eigenen Festlegungen. Denn diese sollten gleichermaßen aktuelle rechtsmedizinisch sowie medizinisch belastbare und präzise Formulierungen enthalten. Dies erfordert mindestens eine jährliche Überprüfung und entsprechende Beratung.
Wir gewährleisten in Zusammenarbeit mit Juristen, Ärzten und Theologen, dass Sie auf dem Laufenden bleiben, und Ihre Patientenverfügung rechtskonforfm bleibt.
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